Ungenehmigte Nutzung meiner Werke

Leider hat sich in den letzten Jahren die Zahl der ungenehmigten Nutzungen, häufig auch als Fotoklau oder Fotodiebstahl bezeichnet, meiner Werke dramatisch erhöht. Ich sehe mich daher gezwungen, dagegen konsequent vorzugehen und mit anwaltlicher Hilfe meine Rechte durchzusetzen. Ich möchte Niemandem mit einer Abmahnung schädigen, genauso wenig wie ich Urheberrechtsverletzern böse Absichten unterstellen möchte. Gerne erkläre ich daher auch die Gründe, warum ich ungenehmigte Nutzung meiner Werke konsequent abmahnen lasse:

  1. Eine Abmahnung ist auch im Sinne des Abgemahnten. Was zunächst paradox klingen mag, ist leicht erklärt: Mit einer Abmahnung kann ein gerichtliches Verfahren vermieden werden, welches mit deutlich höheren Kosten verbunden wäre. Da die meisten Fälle von Urheberrechtsverletzungen rechtlich eindeutig sind, bedarf es bei Einsicht des Abgemahnten also in der Regel keines gerichtlichen Verfahrens.
  2. In Deutschland können, im Gegensatz zu vielen anderen Ländern, keine Strafzuschläge oder dergleichen bei Urheberrechtsverletzungen geltend gemacht werden, sondern lediglich die üblichen Honorare. Nicht einmal der Zeitaufwand für die Durchsetzung von Forderungen kann geltend gemacht werden, ledigliche die Kosten für anwaltliche Vertretung. Da in vielen Fällen der Aufwand die Schadenersatzforderung durch entgangenes Honorar den Zeitaufwand übersteigen würde, sehe ich mich nicht in der Lage, derartige Fälle persönlich zu klären.
  3. Ich hatte in der Vergangenheit trotz des immensen Zeitaufwands versucht, Fälle von Urheberrechtsverletzungen persönlich zu regeln. Leider musste ich die Erfahrung machen, dass derartige Angelegenheiten ohne anwaltliche Zuhilfenahme nicht Ernst genommen werden. Im Gegenteil, ich wurde schon mehrfach mit Beleidigungen und selbst Drohungen konfrontiert. Derartige Erfahrungen habe ich bei anwaltlicher Vertretung bisher kaum gemacht.
  4. Schlussendlich wäre es auch äußerst unfair gegenüber meinen Kunden, wenn ich Urheberrechtsverletzungen nicht konsequent verfolgen würde. Schließlich haben meine Kunden für die Nutzung meiner Werke angemessen bezahlt und würden es sicher nicht gerne sehen, wenn ich eine ungenehmigte und unhonorierte Nutzung zulassen würde! Ganz davon abgesehen bestehen an meinen Werken teilweise exklusive Rechte oder es sprechen andere Gründe gegen eine Nutzung durch Dritte.

Bei Interesse an der Lizenzierung meiner Werke oder Beauftragung, würde ich mich über Ihre Anfrage freuen. Informationen zu meinen Leistungen und Honoraren finden Sie auf den verlinkten Seiten.

Häufige Fragen und Antworten

"Aber ich wusste doch gar nicht, dass ich das Foto nicht einfach verwenden darf!"

Es sollte sich mittlerweile eigentlich rumgesprochen haben, dass man fremde Werke nicht ohne Zustimmung des Urhebers verwenden darf. Und gerade als Betreiber einer Internet- oder Social Media-Seite sollte man sich über die umfassenden Pflichten im Vorfeld informieren. Ungeachtet dessen ist es eigentlich auch im Internet ganz einfach: Was einem nicht gehört, darf man auch nicht ohne Zustimmung des Besitzers nutzen.

"Hätten Sie mich nicht einfach direkt anschreiben können?"

Bitte lesen Sie sich obigen Text noch einmal durch. Aus einer Vielzahl von Gründen ist mir das leider nicht möglich. Ganz davon abgesehen: Warum haben Sie mich nicht einfach direkt angeschrieben, bevor Sie das Foto verwendet haben?

"Aber ich habe doch mit dem Foto doch keinen Gewinn erzielt!"

Das mag gut sein, ist aber völlig unerheblich. In erster Linie geht es mir bei der ungenehmigten Nutzung meiner Werke um die Nutzung an sich! In meinen Fotos steckt sehr viel Zeit, Herzblut und nicht zuletzt Geld und sie sind gewissermaßen meine „Babies“. Ich möchte daher kontrollieren, wer meine Fotos wo und wie nutzt. Sekundär darf ich natürlich die damit verbundene Zeit und vor allem die damit verbundenen Kosten nicht außer Acht lassen, weshalb ich für jegliche Nutzung meiner Arbeiten ein Honorar verlangen muss. Ganz davon abgesehen: Vielleicht haben Sie mit den Fotos keinen monetären Gewinn erzielt. Dennoch haben Sie durch die Nutzung in irgendeiner Weise einen Vorteil erlangt, beispielsweise eine Reichweitensteigerung oder die Zeitersparnis, selbst ein Foto erstellen zu müssen.

"Aber für das Foto wurden Sie doch beauftragt und haben dafür schon Geld erhalten!"

Das mag auf Auftragsarbeiten zutreffen. Die Kalkulation meiner Honorare ist jedoch eine Mischkalkulation und ich bin auf die Mehrfachverwertung meiner Werke angewiesen. Ganz davon abgesehen: Durch die Nutzung haben Sie einen (wirtschaftlichen) Mehrwert erhalten. Wieso sollte ich daran also nicht auch anteilig beteiligt werden, wenn meine Werke zu einem (wirtschaftlichen) Mehrwert verhelfen?